Gegen die Kriminalisierung migrantischer Selbstorganisation – Weg mit §129 a/b!
Freitag, 13. Mai 2016 | 19 Uhr | Paradox
Weg mit dem §129a/b!
Die Paragrafen 129a und b standen immer wieder in der Kritik. Für eine Verurteilung müssen keine konkreten strafbaren Handlungen nachgewiesen werden. Vielmehr geht es um die Kriminalisierung von unliebsamen politischen Aktivitäten. Besonders deutlich wird dies beim §129 b, nach dem nur mit Ermächtigung des Bundesjustizministers ermittelt werden darf. Letztlich hat es die Regierung in der Hand, ob sie politische AktivistInnen als „Terroristen“ verfolgt oder sie als FreiheitskämpferInnen ansieht. Eine solche Meinung kann jedoch je nach politischem Interesse der Bundesregierung und ihrer Partnerländer umschwenken.
Im Fall der Verhaftungen der ATIK*-Aktivistinnen gab es eine enge Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden. Die deutsche Justiz macht sich hier zum verlängerten Arm der türkischen Regierung und sperrt genau diejenigen politischen AktivistInnen ein, die Erdogans Regime gerne hinter Gittern sehen möchte.
*ATIK ist eine türkische Organisation, die seit 1986 aktiv ist und sich europaweit für die Rechte von MigrantInnen und der Arbeiterklasse engagiert. Auch in Deutschland setzt sie sich seit Jahren als eingetragener Verein für die sozialen Rechte von MigrantInnen ein.
Freiheit für die ATIK-AktivistInnen und alle Politischen Gefangenen!
Veranstalter: Türkei Info Bremen; Verein für Alltagskultur und politische Bildung e.V.; Kommunikationszentrum paradox; Bremen Halkevi; Verein für Internationalismus und Kommunikation e.V.; Rote Hilfe e.V. OG Bremen